Mit der Implementierung von WhistlePort erfüllen Sie als kleines und mittelständisches Unternehmen oder Organisation aus dem öffentlichen Sektor die regulatorischen Vorgaben der EU-Whistleblower-Richtlinie und des künftigen Hinweisgeberschutzgesetzes. WhistlePort erfüllt die strengen datenschutzrechtlichen Auflagen und wurde von der Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN entwickelt.
Warum eine Rechtsanwaltskanzlei? Unternehmen und Hinweisgeber benötigen Vertrauen und verlässlichen Schutz. WhistlePort verbindet ein besonders gesichertes elektronisches Meldesystem auf Wunsch mit einem Rechtsanwalt als externen Compliance-Beauftragten.
Diese Unternehmen vertrauen bereits WhistlePort
Laut EU-Richtlinie sollen Unternehmen und öffentliche Einrichtungen eine interne Stelle einrichten, die eingehenden Hinweisen nachgeht. WhistlePort bietet eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lösung an.
Unser Angebot besteht daher auf Wunsch aus zwei richtlinienkonformen Dienstleistungen:
1. Hinweisgeberplattform WhistlePort
Unser datenschutzkonformes Hinweisgebersystem WhistlePort erfüllt alle technischen und rechtlichen Vorgaben der EU-Richtlinie. Hinweisgeber können hier rund um die Uhr Meldungen anonym und vertraulich abgeben.
Im Backend lassen sich die Hinweise von ausgewählten Sachbearbeitern sichten und bearbeiten.
2. Betreuung durch externen Compliance-Beauftragten
Bei Bedarf stellen wir Ihnen unsere Rechtsanwälte als externe Compliance-Beauftragte zur Verfügung. Sie sind von Berufs wegen unabhängig, vertraulich und verfügen über die nötige Sachkunde, wie die EU-Richtlinie es verlangt.
Die Anwälte sichten und bearbeiten Meldungen und zeigen Ihnen gern die möglichen Handlungsoptionen sowie die rechtlichen Erfordernisse für jeden Fall auf.
Implementierung eines gesetzmäßigen Meldesystems
Richtlinienkonforme Bearbeitung der Meldung
Von Rechtsanwälten entwickelt und geprüft
Einleitung erster Untersuchungsschritte nach Eingang
Erfahren Sie alles Wissenswertes zu WhistlePort in unserem Whitepaper. Wir klären auf, worauf es ankommt und was Sie beachten müssen.
Whitepaper anfordern02.03.2022 erschienen auf industrieanzeiger.de
In diesem Jahr wird in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft treten. Unternehmen mit mehr als 25 Mitarbeitern müssen sich darauf einrichten, interne Meldekanäle bereitzuhalten, damit sich Whistleblower anonym an das Unternehmen wenden können.
Die Kanzlei VON RUEDEN ist eine renommierte Legal-Tech-Kanzlei mit über 25 Mitarbeitern und langjähriger Erfahrung.
Digitale juristische Prozesse, Daten-Orientierung, Teamwork und Kundenfokussierung bilden das Zentrum der Arbeit bei VON RUEDEN.
Die Mission der Kanzlei mit Hauptsitz in Berlin ist es, exzellente Rechtsberatung nachvollziehbar und digital verfügbar zu machen.
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Mitarbeiter
Rechtsanwalt und Gründer der Kanzlei VON RUEDEN
externer Compliance-Beauftragter und Ansprechpartner bei Fragen zu unserem Service
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